Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Staatsministerium fördert Projekte für und mit jungen Menschen

Stuttgart – Das Staatsministerium Baden-Württemberg fördert in diesem Jahr europabezogene Projekte für und mit jungen Menschen mit bis zu 1.000 Euro pro Projekt. An der Ausschreibung können insbesondere Kindergärten, Schulen, Fachhochschulen, Universitäten, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine, sonstige Organisationen und Einzelpersonen teilnehmen, die ein entsprechendes Projekt planen.
15.06.2015

Der damalige französische Staatspräsident Charles de Gaulle sagte bereits 1962 in seiner Rede an die deutsche Jugend, dass es an der Jugend ist, die Zukunft Europas zu gestalten. Dies gilt heute noch genau wie vor mehr als 50 Jahren: Die europäische Idee lebt von den Menschen in Europa. Das gilt vor allem für die junge Generation – ihre Ideen sind es, die das Europa der Zukunft ausmachen.

Das Staatsministerium Baden-Württemberg schreibt deshalb in diesem Jahr erstmalig die Förderung von Projekten mit einem europabezogenen Hintergrund für und mit jungen Menschen aus. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Staatsministeriums und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss und Anteilfinanzierung gewährt.

Ziele der Projektförderung

Ziel der Förderung ist es,

  • die Identifikation junger Menschen mit der Europäischen Union zu stärken und Europa vor Ort erlebbar zu machen;
  • den europäischen Bürgersinn junger Menschen zu unterstützen;
  • das Interesse von jungen Menschen an europäischen und europapolitischen Themen zu wecken;
  • Solidarität ,Toleranz und das gegenseitige Verständnis unter jungen Menschen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu entwickeln und zu fördern;
  • jungen Menschen Wissen über Europa zu vermitteln;
  • die europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich zu fördern.

Teilnehmerkreis

An der Ausschreibung können insbesondere Kindergärten, Schulen, Fachhochschulen, Universitäten, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine, sonstige Organisationen und Einzelpersonen teilnehmen, die ein entsprechendes Projekt planen und durchführen werden. Der Projektträger sowie die Zielgruppe müssen den Sitz in Baden-Württemberg haben.

Teilnahmebedingungen

Das Projekt muss geeignet sein, die in Ziffer 2 genannten Ziele zu erreichen. Es muss wirtschaftlich und sparsam geplant werden. Es soll innovativ und nachhaltig sein. Darüber hinaus soll es Modell- und Vorbildfunktion besitzen. Die Teilnahme an der Ausschreibung setzt eine schriftliche Bewerbung voraus, bestehend aus einer kurzen Projektbeschreibung unter Nennung des Projektzieles, dem offiziellen Antragsformular „Projektförderung“ und einem Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Anlage). Das Formular ist mit dem Datum, der Unterschrift und dem Stempel der Organisation bzw. Einrichtung zu versehen. Projekte können nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht mit der Durchführung begonnen worden ist. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Der Bewerber/die Bewerberin muss die Durchführung des Vorhabens in verantwortlicher Funktion gewährleisten können; eine Einbeziehung von Partnern und Auftragnehmern ist jedoch möglich, sofern die Ziele des Projekts dies erfordern. Die Ausschreibung gilt nur für Projekte, die bis zum 31. Juli 2016 abgeschlossen sind.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 1.000,00 EUR pro Projekt begrenzt.

Auswertung und Verwendungsnachweis

Im Verlauf des Projekts und bei Veröffentlichungen, wie z.B. durch Plakate, Einladungen, Programme, Internet ist auf die Förderung durch das Staatsministerium Baden-Württemberg unter Verwendung des Logos hinzuweisen.

Spätestens zwei Monate nach Projektende ist eine detaillierte Projektevaluation und der komplette Verwendungsnachweis beim Staatsministerium einzureichen. Die Projektevaluation sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Detaillierter Projektbericht;
  • angewandte Methoden;
  • sprachliche Verständigung unter Projektpartnern und Teilnehmenden;
  • erreichte Ergebnisse im Vergleich zu den Zielen der Förderung;
  • Resonanz und Öffentlichkeitsarbeit (Video bzw. Bildmaterial).

Fristen und Entscheidungen

Die schriftliche Bewerbung ist zu richten an:

Staatsministerium Baden-Württemberg
z.H. Frau Pudelko
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

Bewerbungsschluss ist der 31. August 2015 (maßgeblich ist der Poststempel). Über die Entscheidung, welches Projekt einen Zuschuss erhält, entscheidet ein vom Staatsministerium ausgewähltes Gremium.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht, auch wenn ein Vorhaben grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt, die für eine Zuschussgewährung erforderlich sind.

Im Falle einer Ablehnung wird der Bewerber/die Bewerberin schriftlich benachrichtigt. Eine Begründung der Ablehnung erfolgt nicht. Unvollständige und nach dem 31. August 2015 eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Zum Antragsformular