Pressemitteilung

HERE GOES INVISIBLE HEADER

Pressemitteilung

Online-Seminar am 7. Juli 2021: Reform des Jugendschutzgesetzes: Was ändert sich?

Zum 1. Mai 2021 traten neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft. Im Online-Seminar am 7. Juli 2021 von 9:45 – 12:00 Uhr werden deren Bedeutungen für die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen vorgestellt und diskutiert.
28.05.2021

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes sind zum 1. Mai 2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt auf drei Bereiche: Schutz, Orientierung und Durchsetzung. Im Wesentlichen geht es dabei um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken, denen sie durch das Internet begegnen. Kinder und Jugendliche sollen vor Interaktionsrisiken wie z. B. Cybermobbing, sexuelle Übergriffe, ...

... Datenweitergabe oder Hassrede geschützt werden, um ihnen eine unbeschwerte Teilhabe zu ermöglichen. Die bei Kindern und Jugendlichen relevanten Internetdienste werden zu Voreinstellungen verpflichtet, um mögliche Interaktionsrisiken zu minimieren. Kinder und Jugendliche sollen auf ein leicht erreichbares, einfaches und verständliches Hilfs-und Beschwerdemanagement zurückgreifen können, wenn sie sich bedroht oder bedrängt fühlen. Spiele und Filme bekommen ein einheitliches Alterskennzeichen, unabhängig davon ob sie gestreamt oder im Einzelhandel erworben werden. In dem Verfahren der Alterskennzeichnung werden nun auch Kostenfallen, Kaufanreize, glücksspielähnliche bzw. -spielstimulierende Mechanismen sowie eine mögliche exzessive Nutzung berücksichtigt. Das neue Gesetz soll auch eine konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern (Instagram, TikTok, YouTube) ermöglichen.
In der Veranstaltung werden die wichtigsten Eckpunkte der Reform und deren Bedeutungen für die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen vorgestellt und diskutiert. 

Programm

9.45  Login
10.00 Begrüßung
           Vortrag, Fragen und Diskussion

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken
  • Orientierung für pädagogische Fachkräfte, Eltern und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene
  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

12.00   Ende 

Referentin: Britta Schülke
Volljuristin, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NRW e.V.

Leitung: Ursula Kluge
Referentin für Jugendmedienschutz und Medienpädagogik, ajs BW

Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Anmeldung (bis 1. Juli 2021)