Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Neues Gutachten: Kinderrechte im digitalen Umfeld

21.11.2023

Junge Menschen kommen sehr früh mit Medien in Kontakt. Fast jedes Kind hat mittlerweile Zugang zum Internet und nutzt diesen täglich. Oft stehen auch mehrere Endgeräte in den Familienhaushalten zur Verfügung. Um die Rechte des Kindes für den digitalen Raum auszulegen, hat der UN-Kinderrechtsausschuss am 24. März 2021 eine neue Allgemeine Bemerkung (General Comment) veröffentlicht.

Mit Veröffentlichung der Allgemeinen Bemerkung durch den UN-Ausschuss wollen sich die Expert*innen für Kinderrechte in der digitalen Welt gemeinsam dafür einsetzen, diese bekannt zu machen und mit dafür wirken, dass die Pflichten im Bereich der Kinderrechte Berücksichtigung finden und bei Gesetzesänderungen mit nachvollzogen werden.

Im neuen Gutachten des Deutschen Kinderhilfwerkes analysieren die Autor*innen die Empfehlungen und Leitlinien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu identifizieren. Darüber hinaus wird der aktuelle Status der Umsetzung der Kinderrechte im digitalen Umfeld in Deutschland beleuchtet. Dabei untersuchen die Autorinnen drei zentrale Themenbereiche genauer: a) den Zugang zum digitalen Umfeld für Kinder, (b) kindgerechte Informationen, Funktionen und Dienste und (c) die Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.