Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Kommission für Jugendmedienschutz: 29 Verstöße im ersten Halbjahr 2014

Berlin – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 29 Verstöße (hier die vollständige Auflistung) gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt.
19.08.2014

20 davon kommen aus dem Rundfunk-, 9 aus dem Telemedienbereich. Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und / oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

 

Bei der Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den Landesmedienanstalten: Sie beobachten, prüfen und bewerten potenziell problematische Rundfunkangebote und leiten – bei Feststellen eines Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen den JMStV – der KJM die entsprechenden Prüffälle zur Entscheidung zu. Im Internetbereich unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten LINK die KJM bei ihren Aufgaben: So treten jugendschutz.net oder auch die Landesmedienanstalten bei der Annahme von Verstößen vorab an die Anbieter heran und fordern, entsprechende Inhalte freiwillig herauszunehmen. Auf diese Weise können viele Internetfälle ohne aufwändiges Verfahren geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in besonders schweren Fällen schreitet die KJM ein.

 

Sowohl im Rundfunk- als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen.