Pressemitteilung

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KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System „AVS AgeID“ der Colbette II Ltd. als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.
22.06.2016

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Bei dem System „AVS AgeID“ handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein AVS, das verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung und der Authentifizierung bietet. Die Identifizierung kann der Nutzer entweder direkt über eine Registrierung auf der Website des Systems vornehmen oder durch eine Registrierung auf einer Internetplattform seiner Wahl, die Inhalte im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe enthält, und auf der das System AgeID.com zum Einsatz kommt. Nach Erstellung des Nutzerkontos auf einer solchen Internetplattform wird der Nutzer aufgefordert, zur Website von AgeID.com zu wechseln, um sich dort zu identifizieren. Auf der Webseite muss er dann ebenfalls einen Nutzeraccount für das System AgeID.com erstellen, indem er seine persönlichen Daten eingibt. Die dort erstellten Zugangsdaten können dann im Rahmen eines Universal-Logins genutzt werden, indem das Nutzerkonto der Internetplattform mit dem Nutzerkonto von AgeID.com verknüpft wird. Nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer die Auswahl zwischen zwei Identifizierungsoptionen, die beide bereits von der KJM als Teillösungen für ein AVS positiv bewertet wurden.

Die Authentifizierung erfolgt entweder mittels einer App, mittels einer SMS, die an ein zuvor bestimmtes Mobiltelefon geschickt wird, oder über den Internetbrowser des Nutzers, der mit AgeID.com verbunden ist. Im Rahmen der zuletzt genannten Möglichkeit wird der Computer bzw. Internetbrowser des Nutzers mittels eines komplexen Authentifizierungssystems mit dem Nutzerkonto auf AgeID.com verbunden. Ein Login ist im Anschluss daran nur mit dem jeweiligen Endgerät und dem jeweiligen Internetbrowser möglich. Hat der Nutzer diese Möglichkeit gewählt, muss er zwar jedes Mal die Login-Daten von AgeID.com eingeben, die Authentifizierung erfolgt jedoch automatisch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Authentifizierung per E-Mail via Pin-Code vorzunehmen. Sollte der Nutzer von verschiedenen Internetplattformen, die das System AgeID.com nutzen, wechseln, kann er unter Einsatz seiner Daten für den AgeID.com-Universal-Login direkt auf die Inhalte der jeweiligen Internetplattformen zugreifen. Solange der Seitenwechsel im Rahmen des gewährten Zeitfensters durchgeführt wird, ist keine erneute Authentifizierung nötig. Ist der Nutzer für einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten inaktiv oder schließt der Nutzer die jeweilige Browser-Session, so ist eine erneute Authentifizierung des Nutzers gemäß der beschriebenen Methoden nötig.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „AVS AgeID“ zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.

Damit gibt es nun 41 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.