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Pressemitteilung
Adventszeit ist Shoppingzeit. Viele erledigen ihre Weihnachtseinkäufe im Internet. Zudem locken Rabattaktionen im Internet wie der „Black Friday“ oder der „Cyber Monday“. Doch auch Kinder können nach wenigen Klicks selbst bestellen und einkaufen, falls die Daten der Kreditkarte hinterlegt und schlecht gesichert sind. „Es ist wichtig, dass Eltern für ihr Kind eigene Zugänge und Surfräume einrichten“ rät SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer.
5 Hinweise für den Online-Einkauf
1. Gerade Surfanfänger begleiten, über Werbung sprechen und über Kaufvorgänge aufklären.
2. Mit Kindern vereinbaren, dass sie sich den Eltern mitteilen, wenn sie etwas bestellen möchten. Onlineeinkäufe sowie Anmeldungen und Downloads sind bei Kindern bis 12 Jahren Elternsache.
3. Passwort regelmäßig ändern, nicht speichern und geheim halten. Ein sicheres Passwort besteht aus Klein- und Großbuchstaben sowie Zahlen und bestenfalls Sonderzeichen.
4. Bezahldaten nicht speichern, nach Einkauf ausloggen, Direktkauf (One-Click) deaktivieren.
5. Bei ungewollten Bestellungen von der 14-tägigen Widerrufsfrist Gebrauch machen. Bei Problemen an die Verbraucherzentrale wenden.
Diese Empfehlungen veranschaulicht auch der Trickfilm „Mamas Passwort“ mit der Familie Schaumann. Den Film, Hinweise zu Sicherheitseinstellungen und Online-Werbung gibt es auf www.schau-hin.info. Informationen zum Online-Verbraucherrecht bietet www.surfer-haben-rechte.de; das Thema Werbung wird auf www.kinder-onlinewerbung.de kindgerecht erklärt.