Das neue Jugendschutzgesetz – wovor es Heranwachsende besser schützen kann und wovor nicht

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Das neue Jugendschutzgesetz – wovor es Heranwachsende besser schützen kann und wovor nicht

Das neue Jugendschutzgesetz – wovor es Heranwachsende besser schützen kann und wovor nicht

Justitia-Figur
Jugendmedienschutz Was bedeutet das 2021 neue beschlossene Jugendschutzgesetz für Familien und Heranwachsende? Foto: Tingey Injury Law Firm / Unsplash.

Am 1. Mai 2021 trat das neu überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft. Die von (der damaligen) Bundesfamilienministerin Giffey vorangetriebene Gesetzesnovelle soll für mehr Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung sorgen. Doch was bedeutet das für Familien und Heranwachsende?

Das von 2002 stammende Jugendschutzgesetz war schon längst nicht mehr zeitgemäß – zumal es aus einer Zeit stammte, in der digitale Medien mittels DVD und 56k-Modem konsumiert wurden. Dass Heranwachsende rund um die Uhr mit einem Smartphone auf das Internet zugreifen werden, konnte damals niemand ahnen. Bereits 2010 wurde versucht, das Internet für Heranwachsende mithilfe eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sicherer zu machen. Dieser Versuch scheiterte nach Abstimmungen des NRW-Landtags, wohl auch, weil die geplanten Gesetzesmaßnahmen stark kritisiert wurden.

Die von (der ehemailgen) Bundesfamilienministerin Giffey forcierte Gesetzesüberarbeitung wurde im März 2021 vom Bundestag beschlossen. Durch die Überarbeitung soll das Gesetz die Heranwachsenden vor den Risiken von Smartphones, Online-Spielen und in sozialen Netzwerken besser beschützen.

Laut der (ehemaligen) Bundesfamilienministerin will die Gesetzesnovelle drei Säulen aufbauen, die für mehr Schutz, mehr Orientierung sowie mehr Rechtsdurchsetzung sorgen sollen. Das Gesetz soll nicht nur die Konfrontationsrisiken senken, sondern auch die Interaktionsrisiken. Im Klartext sollen Heranwachsende nicht nur vor ungeeigneten Inhalten, wie z. B. gewaltverherrlichendem oder pornografischen Material, geschützt werden, sondern auch vor den Risiken, die bei der Interaktion, vor allem in sozialen Medien oder Online-Games, auftreten. Dazu verpflichtet das Gesetz die Anbieter zu Voreinstellungen, durch welche Kinder und Jugendliche besonders vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (,Cybergrooming‘), Hassrede, Tracking und Kostenfallen geschützt werden.

Zu den zentralen Elementen des Gesetzes zählt, dass Anbieter von digitalen Medien zukünftig für

  1. einheitliche Alterskennzeichnungen,
  2. eine Warnfunktion bei Kostenfallen oder möglicher Ansprache durch Fremde sowie,
  3. altersgerechte Voreinstellungen, welche die Interaktion mit Erwachsenen verhindern,

zu sorgen haben. Um dies durchzusetzen wurde eine neue Bundeszentrale geschaffen, die alles überwacht und Bußgelder verhängen kann. Mit der Aufgabe sollte die ehemalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) betraut werden, welche zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ umgebaut wurde und dann über die Durchsetzung des Gesetzes wachen soll. Die neugeschaffene Zentrale verfügt nun über einen Beirat, in dem auch Jugendliche vertreten sind, welche ihre eigenen Erfahrungen in die Entscheidungen einbringen.

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    Einheitliche Alterskennzeichen für alle Vertriebswege
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    Voreinstellungen von Apps: Anbieter müssen in der Voreinstellung Jugendschutz gewährleisten
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    Landesmedienanstalten und Games-Branche kritisierten: zu kompliziert!
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    Wo hat das neue Gesetz weiterhin seine Schwächen?
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    Fazit: Besserer Schutz weiterhin von Selbstverantwortung der Eltern abhängig

Einheitliche Alterskennzeichen für alle Vertriebswege

Alterskennzeichnungen wurden in Deutschland bislang nicht einheitlich geregelt. Je nachdem, ob es sich bei Computerspielen um Trägermedien (DVDs, CD-ROMs) oder Angebote aus Online-App-Stores handelte, wurden verschiedene Kennzeichnungen eingesetzt. Alterskennzeichnungen sollen jetzt vereinheitlicht und nach gleichen Kriterien vergeben werden.

Bei der Altersfreigabe wird nun geprüft, ob ein Angebot „Kommunikations- und Kontaktfunktionen, Mikrotransaktionsfunktionen, glücksspielähnliche oder glücksspielsimulierende Mechanismen wie zum Beispiel Lootboxen, Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens“ beinhaltet, welche die Heranwachsenden beeinträchtigen könnten.

Durch die Neuinterpretation von Altersfreigaben erhalten Spiele eine deutlich höhere Alterseinstufung, welche bis 2021– nach rein inhaltlichen Kriterien – deutlich niedriger eingestuft wurden. Ein Beispiel dafür ist das bis 2022 veröffentlichte Fußballspiel FIFA. Darin können/konnten Spieler*innen im „Ultimate Team“-Modus – ähnlich wie bei den Fußball-Sammelkarten – gegen Echtgeld sogenannte Spieler*innen-Packs erwerben, ohne zu wissen, welche Fußballer*innen darin versteckt sind (Lootboxen). Diese Nähe zum Glücksspiel fließt in die Alterseinstufungen mit ein.

Voreinstellungen von Apps: Anbieter müssen in der Voreinstellung Jugendschutz gewährleisten

Bis 2023 mussten in Apps wie TikTok oder Instagram oftmals Jugendschutzeinstellungen individuell aktiviert werden. Dies sollte sich ab 2021 sich ändern. Ab Installation soll durch die Voreinstellungen einer App bereits ein sicherer Schutz für Heranwachsende gewährleistet werden. Darüber hinaus sind die Anbieter, zu denen auch die Online-Spieleplattformen zählen, dazu verpflichtet eine kindgerechte Meldefunktion einzurichten, mit der entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sowie unangemessene Kommunikation durch andere Nutzer*innen gemeldet werden können. Zusätzlich müssen die Angebote über eine Warnfunktion verfügen, wenn durch sie das Risiko einer Kostenfalle oder einer möglichen Ansprache durch Fremde besteht. Um diese technischen Schutzmaßnahmen rechtlich durchzusetzen, werden Geldbußen für Anbieter verhängt, welche die Maßnahmen zum Jugendschutz nicht umsetzen.

Landesmedienanstalten und Games-Branche kritisierten: zu kompliziert!

Das Gesetz regelt, dass die neu geschaffene Bundeszentrale sich darum kümmert, dass Anbieter den Regelungen nachkommen. Die Bundesländer sind weiterhin im Einzelfall für inhaltsbezogene Maßnahmen zuständig. Kritiker*innen befürchteten Schwierigkeiten, wie das Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern funktionieren soll, ohne dass es zu Überschneidungen bei den Zuständigkeiten kommt. Die Landesmedienanstalten selbst bemängelte, dass durch dieses Gesetz kein kohärenter Rechtsrahmen zwischen Bund- und Länderebene geschaffen wurde. „Die Schnittstellen zwischen Bundes- und Länderrecht müssen hierfür klarer definiert und aufeinander abgestimmt werden“, forderte der Vorsitzende der Direktor*innenkonferenz der Medienanstalten, Dr. Wolfgang Kreißig.

Kritisiert wurde an der neuen Gesetzgebung, dass die neuen Richtlinien vorerst nicht für mehr Klarheit sorgen. Für Anbieter ist es noch komplizierter, zu verstehen, welche Maßnahmen sie konkret umsetzen müssen, um den neuen Gesetzesanforderungen zu genügen.

Wo hat das neue Gesetz weiterhin seine Schwächen?

Fraglich ist, wie das Gesetz gegenüber Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, durchgesetzt werden kann. Felix Falk, Geschäftsführer Game e. V. bescheinigte dem Gesetz eine geringe Auswirkung, „weil insbesondere die Plattformen nicht in Deutschland sitzen und sich den […] Regelungen sehr einfach entziehen können“. De facto geht die neu geschaffene Bundeszentrale mit internationalen Anbietern nur „dialogisch“ vor und unterbreitet ihnen Vorschläge „welche Sicherheitslücken in ihren Anwendungen bestehen und mit welchen Maßnahmen sie diese schließen können“. Inwieweit der Bund in einer stärkeren Position ist als bislang die einzelnen Länder, um durch Dialog und Androhung von Bußgeldern die Regelungen durchzusetzen, ist zurzeit (2023) ebenfalls fraglich. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei Verhandlungen mit Pornoseiten-Anbietern gezeigt, dass ein Gesetz zum Jugendschutz auch international durchgesetzt werden kann. Pornoseiten aus dem Ausland, die bislang ohne Altersverifizierung auskamen, haben gegenüber der Landesanstalt für Medien NRW „bereits kapituliert – und nach der Aufforderung durch die LfM eine sichere Alterskontrolle eingeführt“.

Fazit: Besserer Schutz weiterhin von Selbstverantwortung der Eltern abhängig

Durch die Überarbeitung des Gesetzes wurde eine Grundlage geschaffen, auf der man Anbieter von Video-Inhalten, sozialen Medien und Online-Spielen anregen kann, ihren technischen Jugendmedienschutz zu verbessern. Ob aufgrund dieser Vorschläge und Anregungen auch praktische Umsetzungen – insbesondere von den meist internationalen Anbietern – folgen, bleibt abzuwarten.

Ähnlich sieht es auch mit strengeren Alterseinstufungen und transparenteren Alterskennzeichen aus. Nur so lange Eltern ein Auge darauf haben, dass ihre Sprösslinge altersgerechte Angebote nutzen und die jeweiligen Einstellungen einzeln durchgehen, kann von einem „verbesserten Schutz“ geredet werden. Die Zahlen zeigen, dass nicht alle Eltern konsequente Maßnahmen ergreifen, wenn es um die Mediennutzung ihrer Kinder geht.  Die KIM-Studie 2020 zeigt, wie viele Eltern für die Mediennutzung ihrer Kinder Regeln aufgestellt haben: Zur Smartphone-Nutzung haben nur die Hälfte aller Eltern und zur Nutzung von Spielekonsolen nur ein Drittel aller Eltern Regeln vereinbart. Für die restlichen Kinder würden auch strengere Alterseinstufungen zu keinem besseren Schutz führen. Die Studie zeigte auch, dass Kindern durchschnittlich ab 10 Jahren bereits erlaubt wurde, WhatsApp zu nutzen. Die offizielle Alterseinstufung liegt laut WhatsApp-AGBs bei 16 Jahren. 

Darüber hinaus führen strengere Alterssperren zu einem zunehmenden Erfindergeist bei Jugendlichen. Um an „illegale“ Inhalte zu gelangen, wird schon mal ein Windows-PC mit einer Linux-CD gebootet oder ein VPN-Tunnel eingesetzt. Hier gilt es für Eltern, auf den effektivsten Jugendmedienschutz überhaupt zu setzen: eine vertrauensvolle Beziehung, in der auch die Risiken und Schattenseiten der Mediennutzung thematisiert werden. Darüber hinaus sollten Eltern ihre Kinder an alternative Tätigkeiten heranführen, welche die Mediennutzung zeitlich verringern und trotzdem Freude bereiten. Unzählige Brettspiele, Sportarten, Instrumente, Basteleien oder Unternehmungen im Freundeskreis zählen zu den probateren Jugendmedienschutz-Instrumenten. Damit lernen Heranwachsende auf eine positive Art, dass der Power-Button nicht nur Schutz, sondern auch Freiraum bedeutet.

Stand: August 2023

Weiterführende Informationen

Über den Autor

Christian Reinhold arbeitete über 10 Jahren als Redakteur der Initiative Kindermedienland.