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Pressemitteilung
04.04.2018
Die Förderung können Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend verwenden: z.B. für den Druck von Lehrmaterial, Honorare für Referenten, den Kauf technischer Geräte, etc. Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass Sie Ihr Projekt in Baden-Württemberg durchführen und damit keine Gewinn- oder Einkommenserzielungsabsicht verfolgen.
Sie wollen sich um die Förderung bewerben? Auf der Medienkompetenz-Fund Webseite finden Sie die Antragsunterlagen und Porträts geförderter Projekte aus den vergangenen Runden.
Die Einreichfrist endet am 30. April 2018. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne beim Team der Geschäftsstelle des Kindermedienlandes Baden-Württemberg: Telefon 0711 90715-348, info@kindermedienland-bw.de.