Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Ideen für interaktive Sommerferien-Angebote? Einrichtungen können jetzt Förderantrag stellen

Für ein interaktives Sommerferien-Programm sucht der Deutsche Literaturfonds kreative Einrichtungen der Literaturvermittlung, Bibliotheken sowie der außerschulischen Bildungsarbeit. Projekte zur digitalen, interaktiven literarischen Bildung werden mit bis maximal 15.000 Euro gefördert. Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden.
20.07.2020

Ziel und Gegenstand der Maßnahme

Kinder- und Jugendliche bewegen sich besonders gern und im wachsenden Maß im Internet. Bei dem digitalen interaktiven Programm des Deutschen Literaturfonds werden Kinder- und Jugendliche dort abgeholt, wo sie gerne sind, dies verbunden mit für sie interessanten und zugleich gehaltvollen Inhalten. In diesem Sinne wurde in Norwegen vor zwei Jahren ein digitales Projekt für Kinder- und Jugendliche gezielt für die Sommerferien aufgelegt (https://altom.sommerles.no/info-about-sommerles/). Vergleichbare Angebote gibt es von deutschen Bibliotheken schon länger; sie wurden während der Corona-Krise vermehrt und intensiviert (https://www.lesen-und-digitale-medien.de/de_DE/projekte). Weitere Projekte dieser Art wird der Deutsche Literaturfonds mit Hilfe der Sondermittel zum Programm „Neustart Kultur“ auf den Weg bringen. Diese Projekte sollen nach Möglichkeit nachhaltig sein, also auch nach dem Ende des Förderzeitraums fortgesetzt werden. Eingebunden werden darüber hinaus, wann immer es sinnvoll und möglich ist, angemessen honorierte Autorinnen und Autoren sowie Pädagoginnen und Pädagogen.

Zuwendungsempfänger, Gegenstand der Förderung

Das Programm wird mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbands realisiert. Antragsberechtigt sind Bibliotheken und vergleichbare Einrichtungen der Literaturvermittlung und der außerschulischen Bildungsarbeit. Gefördert werden Projekte zur digitalen, interaktiven literarischen Bildung, wobei dies bewusst offen für vielfältige, auch zielgruppenspezifische Ansätze zu verstehen ist.

Vorhaben können bis zu einer Gesamthöhe von maximal 15.000 EUR gefördert werden. Beantragt werden können sämtliche zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Kosten.

Wenn eine Einrichtung oder ein Verband ein größeres Projekt mit mehreren beteiligten Partnern realisiert, beispielsweise in der gemeinsamen Entwicklung digitaler Angebote und ihrer koordinierten Umsetzung, können hierfür auch Organisationskosten beantragt werden.

Es wird nur eine Zuwendung pro Antragsteller gewährt.

Verfahren

Die Maßnahme wird am 10. Juli 2020 öffentlich bekanntgemacht. Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden. Der Antrag ist an den Deutschen Literaturfonds zu richten, er kann mit allen Unterlagen in digitaler Form an NK_Digital@deutscher-literaturfonds.de geschickt werden.

Der Antrag muss enthalten:

  • die gültige Satzung oder ein vergleichbares Dokument, Handels-/Vereinsregisterauszug
  • eine Skizze des Vorhabens
  • ggfls. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung
  • einen Finanzierungsplan
  • das ausgefüllte Formblatt Nr. 3

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds, die bis zu einer Antragssumme von 3.000 Euro auch über die Anträge entscheidet. Bei Antragssummen über 3.000 Euro entscheidet eine Kommission des Kuratoriums auf der Grundlage der Vorschläge der Geschäftsstelle.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Der Literaturfonds beendet auch diesen Teil des Projekts „Neustart Kultur“, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 31.12.2021.