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Pressemitteilung
„Geisteskranke“, „Stück Scheisse“, „Drecks Fotze“. Muss sich eine Politikerin derart massive Beschimpfungen in sozialen Netzwerken gefallen lassen? „Ja.“, entschied das Berliner Landgericht im Verfahren Renate Künast gegen facebook am 9. September 2019.
Eine Entscheidung mit bedenklicher Signalwirkung
Vor dem Hintergrund zunehmender Hasskommentare sieht der Medienrat der LFK im Beschluss des Berliner Landgerichts eine bedenkliche Signalwirkung. Denn derlei verbale Angriffe betreffen das ganze politische Spektrum – auch Abgeordnete wie Anke Domscheit-Berg oder Alice Weidel wurden bereits zum Ziel von Hass und Bedrohung im Netz. Und auch Kinder und Jugendliche werden in sozialen Medien Tag für Tag mit Beleidigungen und Belästigungen konfrontiert. Die LFK und viele weitere Organisationen setzen sich daher gegen Rechtlosigkeit und Rücksichtslosigkeit im Netz ein, beispielsweise durch Ermöglichung einer vereinfachten Dokumentation und Anzeige von Hasskommentaren, aber auch durch zahlreiche Medienkompetenzprojekte. Diesen Bemühungen steht die Botschaft des Beschlusses diametral entgegen.
Appell für respektvollen Umgang miteinander
„Eine starke Demokratie braucht Meinungsfreiheit, aber ebenso einen respektvollen Umgang und Umgangston miteinander. Hass und Hetze muss daher klar die Stirn geboten werden. Auch ein loser Sachzusammenhang mit einem gesellschaftlichen Diskurs kann keine Rechtfertigung sein, massivste persönliche Beleidigungen als Debattenbeitrag salonfähig zu machen.“, so Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrates der LFK. Es sei dem Medienrat daher ein Anliegen, einen klaren Appell an die Gesellschaft für einen besonnenen und respektvollen Umgang miteinander zu richten und diesen über seine Mitglieder in die gesellschaftlichen Gruppen im Land zu tragen.
Der Medienrat der LFK setzt sich aus 37 Vertreter*innen gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr.
Ansprechpartnerin für Presseanfragen:
Eva-Maria Sommer
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Tel.: 0711/66991-12
E-Mail: presse@lfk.de
Im Internet: www.lfk.de